Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-04-07, 6 B 191/25

6 B 191/25Tribunal administratif7 avr. 2025

Regest

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Steuersekretärs, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund von Dienstunfähigkeit wendet.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 191/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-07

Aktenzeichen: 6 B 191/25

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0407.6B191.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 1 Nr. 3; BeamtStG § 26; BeamtStG § 27; BeamtStG § 28

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines ehemaligen Steuersekretärs, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund von Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 10.000,00 Euro festgesetzt.

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