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7 D 214/23.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-25, 7 D 214/23.AK
7 D 214/23.AKTribunal administratif25 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-25
Aktenzeichen: 7 D 214/23.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0325.7D214.23AK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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