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1 B 495/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-14, 1 B 495/24
1 B 495/24Tribunal administratif14 mars 2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: 1 B 495/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0314.1B495.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 33.731,69 Euro festgesetzt.
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