Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-02-11, 6 A 595/23

6 A 595/23Tribunal administratif11 févr. 2025

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung wendet.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 595/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-02-11

Aktenzeichen: 6 A 595/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0211.6A595.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; LVOPol § 3 Abs. 1 Nr. 2

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Kommissaranwärters, der sich gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.