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1 B 979/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-20, 1 B 979/24
1 B 979/24Tribunal administratif20 janv. 2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-20
Aktenzeichen: 1 B 979/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0120.1B979.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch – insoweit unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.
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