Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-16, 6 B 947/24

6 B 947/24Tribunal administratif16 janv. 2025

Regest

Erfolgreiche Beschwerde des (künftigen) Dienstherrn gegen eine einstweilige Anordnung, die ihm aufgibt, einen Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugsdienstes einzustellen

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 947/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-16

Aktenzeichen: 6 B 947/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0116.6B947.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123; LVO Pol § 15; LVwVfG NRW § 38

Leitsätze

Erfolgreiche Beschwerde des (künftigen) Dienstherrn gegen eine einstweilige Anordnung, die ihm aufgibt, einen Bewerber unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugsdienstes einzustellen

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.

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