Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-01-14, 14 B 1111/24

14 B 1111/24Tribunal administratif14 janv. 2025

Regest

Ein etwaiger Wettbewerbsnachteil, den Spielhallenunternehmer in der Vergangenheit durch eine zu geringe Besteuerung von Spielbanken erlitten haben, ist durch eine Rückforderung dieser Beihilfe von den Spielbanken und nicht durch die Aussetzung der Vollziehung kommunaler Vergnügungssteuerbescheide auszugleichen.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 14 B 1111/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-01-14

Aktenzeichen: 14 B 1111/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0114.14B1111.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Leitsätze

Ein etwaiger Wettbewerbsnachteil, den Spielhallenunternehmer in der Vergangenheit durch eine zu geringe Besteuerung von Spielbanken erlitten haben, ist durch eine Rückforderung dieser Beihilfe von den Spielbanken und nicht durch die Aussetzung der Vollziehung kommunaler Vergnügungssteuerbescheide auszugleichen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.880,- € festgesetzt.

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