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21 D 86/22.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-12-10, 21 D 86/22.NE
21 D 86/22.NETribunal administratif10 déc. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-12-10
Aktenzeichen: 21 D 86/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:1210.21D86.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Senat
Soweit der Antragsteller den Antrag zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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