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14 A 1866/24.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-27, 14 A 1866/24.A
14 A 1866/24.ATribunal administratif27 sept. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-27
Aktenzeichen: 14 A 1866/24.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0927.14A1866.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Beschluss ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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