Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-09-02, 6 A 2187/21

6 A 2187/21Tribunal administratif2 sept. 2024

Regest

Die Frage, ob ein besonders schwerer Fall ordnungswidrigen Verhaltens im Rahmen einer Laufbahnprüfung vorliegt, unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2187/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-09-02

Aktenzeichen: 6 A 2187/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0902.6A2187.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: StudO-BA Teil A HSPV NRW § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Leitsätze

Die Frage, ob ein besonders schwerer Fall ordnungswidrigen Verhaltens im Rahmen einer Laufbahnprüfung vorliegt, unterliegt uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle.

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger seinen Antrag auf Zulassung der Berufung zurückgenommen hat.

Der Antrag des beklagten Landes auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger und das beklagte Land tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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