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9 A 1591/20.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-31, 9 A 1591/20.A
9 A 1591/20.ATribunal administratif31 juil. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-31
Aktenzeichen: 9 A 1591/20.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0731.9A1591.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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