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2 B 28/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-28, 2 B 28/24
2 B 28/24Tribunal administratif28 mai 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-28
Aktenzeichen: 2 B 28/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0528.2B28.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.
Insoweit ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 19. Dezember 2023 wirkungslos.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt - unter Einbeziehung der verbleibenden Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts - die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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