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1 B 1319/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-22, 1 B 1319/23
1 B 1319/23Tribunal administratif22 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-22
Aktenzeichen: 1 B 1319/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0422.1B1319.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgelegt.
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