Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-15, 10 B 205/24

10 B 205/24Tribunal administratif15 avr. 2024

Regest

Bei der Bewertung, ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden, kann auch der Zuschnitt der betroffenen Grundstücke Berücksichtigung finden.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 B 205/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-15

Aktenzeichen: 10 B 205/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0415.10B205.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Leitsätze

Bei der Bewertung, ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden, kann auch der Zuschnitt der betroffenen Grundstücke Berücksichtigung finden.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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