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2 E 44/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-10, 2 E 44/22
2 E 44/22Tribunal administratif10 avr. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-10
Aktenzeichen: 2 E 44/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0410.2E44.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der angefochtene Streitwertbeschluss wird geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird für die Zeit bis zur teilweisen Umstellung der Klageanträge im Schriftsatz vom 3. April 2020 auf 923,674,23 und für die Zeit danach auf 533,674,23 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die Streitwertbeschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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