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6 B 9/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-08, 6 B 9/24
6 B 9/24Tribunal administratif8 avr. 2024
Erfolgloser Antrag eines Polizeioberkommissars auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, mit er sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Entscheidungsdatum: 2024-04-08
Aktenzeichen: 6 B 9/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0408.6B9.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; BeamtStG § 26; LBG NRW § 115
Erfolgloser Antrag eines Polizeioberkommissars auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, mit er sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.
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