Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-08, 6 B 9/24

6 B 9/24Tribunal administratif8 avr. 2024

Regest

Erfolgloser Antrag eines Polizeioberkommissars auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, mit er sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 9/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-08

Aktenzeichen: 6 B 9/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0408.6B9.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; BeamtStG § 26; LBG NRW § 115

Leitsätze

Erfolgloser Antrag eines Polizeioberkommissars auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage, mit er sich gegen seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

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