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10 A 1356/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-27, 10 A 1356/21
10 A 1356/21Tribunal administratif27 mars 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-27
Aktenzeichen: 10 A 1356/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0327.10A1356.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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