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6 B 3/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-25, 6 B 3/24
6 B 3/24Tribunal administratif25 mars 2024
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Einteilung zu geplantem Vertretungsunterricht wendet.
Entscheidungsdatum: 2024-03-25
Aktenzeichen: 6 B 3/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0325.6B3.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: SGB IX § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4; Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfale Ziffer 8.4; Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen § 13
Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Einteilung zu geplantem Vertretungsunterricht wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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