Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-19, 11 A 2528/22.A

11 A 2528/22.ATribunal administratif19 mars 2024

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 2528/22.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-19

Aktenzeichen: 11 A 2528/22.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0319.11A2528.22A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, für das

Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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