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6 B 1238/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-28, 6 B 1238/23
6 B 1238/23Tribunal administratif28 févr. 2024
Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren
Entscheidungsdatum: 2024-02-28
Aktenzeichen: 6 B 1238/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0228.6B1238.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2
Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsrats in einem Konkurrentenstreitverfahren
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.
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