Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-02-22, 6 B 10/24

6 B 10/24Tribunal administratif22 févr. 2024

Regest

Aufgrund einer begründeten Anhörungsrüge fortgeführtes, aber ohne Erfolg gebliebenes Beschwerdeverfahren, in dem eine Studienrätin die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, dessen einzige Bewerberin sie zwar ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 10/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-22

Aktenzeichen: 6 B 10/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0222.6B10.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: LBG NRW § 19 Abs. 4; LVO NRW § 7 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Aufgrund einer begründeten Anhörungsrüge fortgeführtes, aber ohne Erfolg gebliebenes Beschwerdeverfahren, in dem eine Studienrätin die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt, dessen einzige Bewerberin sie zwar ist, zu dessen Bewerberkreis sie jedoch nicht zählt, weil ihre Beförderung auf die ausgeschriebene Stelle gegen das Verbot der Sprungbeförderung verstieße.

Tenor

Der Beschluss vom 14.2.2024 wird aufrechterhalten.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.