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21 B 1144/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-01-22, 21 B 1144/23
21 B 1144/23Tribunal administratif22 janv. 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-22
Aktenzeichen: 21 B 1144/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0122.21B1144.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Ziffer 1 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Verfahren 14 K 356/23 des Verwaltungsgerichts Köln) gegen den der Beigeladenen erteilten Ausnahme- und Befreiungsbescheid des Antragsgegners vom 22. Dezember 2022 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit der Maßgabe, dass zwischen ihnen ein Ausgleich ihrer außergerichtlichen Kosten nicht stattfindet.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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