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15 A 2417/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-12-22, 15 A 2417/20
15 A 2417/20Tribunal administratif22 déc. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 15 A 2417/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1222.15A2417.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Es wird festgestellt, dass Nr. 1 des Bescheids des Beklagten vom 24. August 2019 rechtswidrig gewesen ist.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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