Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-14, 1 A 2107/20

1 A 2107/20Tribunal administratif14 nov. 2023

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 2107/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-14

Aktenzeichen: 1 A 2107/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1114.1A2107.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Verwaltungsgerichts Stuttgart entstanden sind. Diese trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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