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13 D 218/21.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-11-13, 13 D 218/21.NE
13 D 218/21.NETribunal administratif13 nov. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-13
Aktenzeichen: 13 D 218/21.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:1113.13D218.21NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antrag zurückgenommen wurde.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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