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6 B 824/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-28, 6 B 824/23
6 B 824/23Tribunal administratif28 sept. 2023
Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners, den das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Laufbahnanwärters (allgemeiner Verwaltungsdienst) zur Wiederholungsprüfung (Seminararbeit) verpflichtet hat.
Entscheidungsdatum: 2023-09-28
Aktenzeichen: 6 B 824/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0928.6B824.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: StudO-BA Teil A § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners, den das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung eines Laufbahnanwärters (allgemeiner Verwaltungsdienst) zur Wiederholungsprüfung (Seminararbeit) verpflichtet hat.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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