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2 A 577/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-09-14, 2 A 577/21
2 A 577/21Tribunal administratif14 sept. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-09-14
Aktenzeichen: 2 A 577/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0914.2A577.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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