Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-06-27, 6 B 260/23

6 B 260/23Tribunal administratif27 juin 2023

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Stadtbauamtfrau, die sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet. Es führt nicht zur Rechtswidrigkeit einer Untersuchungsanordnung, wenn der betroffene Beamte einzelne Werturteile als falsch ablehnt bzw. ihnen die eigene, ggf. gleichermaßen vertretbare Sicht der Dinge gegenüber stellt.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 260/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-27

Aktenzeichen: 6 B 260/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0627.6B260.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Stadtbauamtfrau, die sich gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung wendet.

Es führt nicht zur Rechtswidrigkeit einer Untersuchungsanordnung, wenn der betroffene Beamte einzelne Werturteile als falsch ablehnt bzw. ihnen die eigene, ggf. gleichermaßen vertretbare Sicht der Dinge gegenüber stellt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

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