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7 B 67/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-25, 7 B 67/23
7 B 67/23Tribunal administratif25 mai 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-25
Aktenzeichen: 7 B 67/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0525.7B67.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts wird geändert. Der Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 8 K 4649/22 gegen die Baugenehmigung vom 27.6.2022 wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.
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