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6 A 662/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-05-02, 6 A 662/22
6 A 662/22Tribunal administratif2 mai 2023
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf Anerkennung einer Laufbahnbefähigung gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2023-05-02
Aktenzeichen: 6 A 662/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0502.6A662.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVOPol § 28 Abs. 1 Satz 1
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeihauptkommissars, dessen Klage auf Anerkennung einer Laufbahnbefähigung gerichtet ist.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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