Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-04-17, 12 A 1586/21

12 A 1586/21Tribunal administratif17 avr. 2023

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 A 1586/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-04-17

Aktenzeichen: 12 A 1586/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0417.12A1586.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster vom 17. Mai 2021 wird geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 21.178,32 Euro zu zahlen zur Erstattung von Kosten, die im Hilfefall K. G. in dem Zeitraum vom 5. April 2015 bis zum 16. Mai 2017 entstanden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.