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6 B 1299/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-31, 6 B 1299/22
6 B 1299/22Tribunal administratif31 mars 2023
Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners, den das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung des Antragstellers zur Wiederholungsprüfung verpflichtet hat.
Entscheidungsdatum: 2023-03-31
Aktenzeichen: 6 B 1299/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0331.6B1299.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 44 a; VwVfG NRW § 39 Abs. 1
Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners, den das Verwaltungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Zulassung des Antragstellers zur Wiederholungsprüfung verpflichtet hat.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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