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33 A 2885/21.PVB•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-30, 33 A 2885/21.PVB
33 A 2885/21.PVBTribunal administratif30 mars 2023
Für die Anfechtung der Wahl des Personalrats einer Teildienststelle, die auf eine Fehlerhaftigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gestützt wird, besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zugleich auch die Wahl des Personalrats der Hauptdienststelle angefochten wird.
Entscheidungsdatum: 2023-03-30
Aktenzeichen: 33 A 2885/21.PVB
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0330.33A2885.21PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Senat (Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen)
Normen: BPersVG § 7; BPersVG § 26
Für die Anfechtung der Wahl des Personalrats einer Teildienststelle, die auf eine Fehlerhaftigkeit des Verselbständigungsbeschlusses gestützt wird, besteht nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn zugleich auch die Wahl des Personalrats der Hauptdienststelle angefochten wird.
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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