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18 E 14/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-03-10, 18 E 14/23
18 E 14/23Tribunal administratif10 mars 2023
Die Nachweisprivilegierung des § 2 Abs. 2 PKHFV, nach der eine Partei, die nach dem SGB XII laufende Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht, die Abschnitte E bis J des in der Anlage bestimmten Formulars nicht ausfüllen muss, wenn sie der Erklärung den zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Bewilligungsbescheid des Sozialamtes beifügt, es sei denn, das Gericht ordnet dies ausdrücklich an, greift nicht ein, wenn Leistungen nicht nach dem SGB XII, sondern nach dem SGB II bewilligt worden sind.
Entscheidungsdatum: 2023-03-10
Aktenzeichen: 18 E 14/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0310.18E14.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Die Nachweisprivilegierung des § 2 Abs. 2 PKHFV, nach der eine Partei, die nach dem SGB XII laufende Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht, die Abschnitte E bis J des in der Anlage bestimmten Formulars nicht ausfüllen muss, wenn sie der Erklärung den zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Bewilligungsbescheid des Sozialamtes beifügt, es sei denn, das Gericht ordnet dies ausdrücklich an, greift nicht ein, wenn Leistungen nicht nach dem SGB XII, sondern nach dem SGB II bewilligt worden sind.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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