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7 D 43/22.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-24, 7 D 43/22.NE
7 D 43/22.NETribunal administratif24 févr. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-24
Aktenzeichen: 7 D 43/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0224.7D43.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde I. - Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie - ist unwirksam, soweit damit eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB erzielt werden soll.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragstellerin in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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