Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-06, 6 B 943/22

6 B 943/22Tribunal administratif6 févr. 2023

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Rechtsreferendarin, deren Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entlassung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst gerichtet ist. Zur fehlenden Würdigkeit im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 1 JAG NRW bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen vorsätzlicher Geldwäsche in zehn Fällen.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 943/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-02-06

Aktenzeichen: 6 B 943/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0206.6B943.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: JAG NRW §30 Abs. 4 Nr. 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Rechtsreferendarin, deren Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Entlassung aus dem juristischen Vorbereitungsdienst gerichtet ist.

Zur fehlenden Würdigkeit im Sinne des § 30 Abs. 4 Nr. 1 JAG NRW bei rechtskräftiger Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen vorsätzlicher Geldwäsche in zehn Fällen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000 Euro festgesetzt.

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