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6 A 2075/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-27, 6 A 2075/21
6 A 2075/21Tribunal administratif27 janv. 2023
Erfolgloser Zulassungsantrag eines beamteten Lehrers, dessen Klage darauf gerichtet ist, seinen Dienstherrn zum Aufwendungsersatz für einen in der Corona-Pandemie als Lehrmittel beschafften tragbaren Computer zu verurteilen.
Entscheidungsdatum: 2023-01-27
Aktenzeichen: 6 A 2075/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0127.6A2075.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BGB § 679; BGB § 683 Satz 2
Erfolgloser Zulassungsantrag eines beamteten Lehrers, dessen Klage darauf gerichtet ist, seinen Dienstherrn zum Aufwendungsersatz für einen in der Corona-Pandemie als Lehrmittel beschafften tragbaren Computer zu verurteilen.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Juni 2021 wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 900 Euro festgesetzt.
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