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15 A 1335/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-17, 15 A 1335/17
15 A 1335/17Tribunal administratif17 janv. 2023
Entscheidungsdatum: 2023-01-17
Aktenzeichen: 15 A 1335/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0117.15A1335.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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