Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-30, 19 B 997/22

19 B 997/22Tribunal administratif30 déc. 2022

Regest

Die Eltern eines schulpflichtigen Kindes verletzen ihre Verantwortung für die regel-mäßige Unterrichtsteilnahme ihres Kindes aus § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW, wenn sie allein ihm die Entscheidung über den Schulbesuch überlassen.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 997/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-12-30

Aktenzeichen: 19 B 997/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1230.19B997.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: SchulG NRW § 40 Abs 2 S 2 Halbs 1; SchulG NRW § 41 Abs 1 S 2

Leitsätze

Die Eltern eines schulpflichtigen Kindes verletzen ihre Verantwortung für die regel-mäßige Unterrichtsteilnahme ihres Kindes aus § 41 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW, wenn sie allein ihm die Entscheidung über den Schulbesuch überlassen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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