Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-15, 6 B 994/22

6 B 994/22Tribunal administratif15 sept. 2022

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihn weiter am Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst teilnehmen zu lassen. Zur Polizeidiensttauglichkeit bei Laktoseintoleranz.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 994/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-15

Aktenzeichen: 6 B 994/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0915.6B994.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Bewerbers, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, ihn weiter am Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst teilnehmen zu lassen.

Zur Polizeidiensttauglichkeit bei Laktoseintoleranz.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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