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12 A 2612/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-06, 12 A 2612/19
12 A 2612/19Tribunal administratif6 sept. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-06
Aktenzeichen: 12 A 2612/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0906.12A2612.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 v. H. des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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