projets
13 D 96/21.EK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-27, 13 D 96/21.EK
13 D 96/21.EKTribunal administratif27 avr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-27
Aktenzeichen: 13 D 96/21.EK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0427.13D96.21EK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Es wird festgestellt, dass die Dauer des Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen unangemessen war.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 40 % und der Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.