Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-14, 6 E 162/22

6 E 162/22Tribunal administratif14 avr. 2022

Regest

Teilweise erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie auf Schadensersatz gerichteten Klageverfahren. Ein neben dem Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis verfolgtes darauf bezogenes Schadensersatzbegehren wirkt sich nach § 52 Abs. 7 GKG nicht streitwerterhöhend aus.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 E 162/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-14

Aktenzeichen: 6 E 162/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0414.6E162.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GKG §52 Abs.6 S.1 Nr.1; GKG §52 Abs.7

Leitsätze

Teilweise erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem auf die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie auf Schadensersatz gerichteten Klageverfahren.

Ein neben dem Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis verfolgtes darauf bezogenes Schadensersatzbegehren wirkt sich nach § 52 Abs. 7 GKG nicht streitwerterhöhend aus.

Tenor

Der angefochtene Beschluss geändert.

Der Streitwert wird für das Klageverfahren auf 31.962,36 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

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