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6 B 50/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-14, 6 B 50/22
6 B 50/22Tribunal administratif14 avr. 2022
Erfolglose Beschwerde einer Bewerberin, die im Wege einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, sie zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.
Entscheidungsdatum: 2022-04-14
Aktenzeichen: 6 B 50/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0414.6B50.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde einer Bewerberin, die im Wege einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Antragsgegners begehrt, sie zum Auswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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