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10 D 72/19.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-04-08, 10 D 72/19.NE
10 D 72/19.NETribunal administratif8 avr. 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-08
Aktenzeichen: 10 D 72/19.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0408.10D72.19NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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