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6 B 1697/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-10, 6 B 1697/21
6 B 1697/21Tribunal administratif10 mars 2022
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2022-03-10
Aktenzeichen: 6 B 1697/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0310.6B1697.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 23 Abs. 4
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.
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