Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-10, 6 B 1697/21

6 B 1697/21Tribunal administratif10 mars 2022

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1697/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-10

Aktenzeichen: 6 B 1697/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0310.6B1697.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 23 Abs. 4

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.

Poursuivez vos recherches dans ChatGPT ou Claude

Connectez Omnilex pour rechercher dans le corpus juridique depuis votre assistant IA.