Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-20, 19 E 154/21

19 E 154/21Tribunal administratif20 janv. 2022

Regest

Einzelfall eines fehlenden Fremdgeschäftsführungswillens eines Hinterbliebenen, der ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung seines verstorbenen Stiefvaters in dessen Räumlichkeiten beauftragt hat.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 154/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-20

Aktenzeichen: 19 E 154/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0120.19E154.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: BGB § 683; BGB § 670; BGB § 684 Satz 1

Leitsätze

Einzelfall eines fehlenden Fremdgeschäftsführungswillens eines Hinterbliebenen, der ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung seines verstorbenen Stiefvaters in dessen Räumlichkeiten beauftragt hat.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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