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19 A 1784/21.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-17, 19 A 1784/21.A
19 A 1784/21.ATribunal administratif17 janv. 2022
Stützt die Vorinstanz ihre Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, kann das Rechtsmittelgericht ein zulassungsbedürftiges Rechtsmittel nur zulassen, wenn der Rechtsmittelführer gegen jede der tragenden Begründungen mindestens einen Zulassungsgrund darlegt und dieser Grund auch vorliegt.
Entscheidungsdatum: 2022-01-17
Aktenzeichen: 19 A 1784/21.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0117.19A1784.21A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Stützt die Vorinstanz ihre Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen, kann das Rechtsmittelgericht ein zulassungsbedürftiges Rechtsmittel nur zulassen, wenn der Rechtsmittelführer gegen jede der tragenden Begründungen mindestens einen Zulassungsgrund darlegt und dieser Grund auch vorliegt.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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