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6 A 3520/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-05, 6 A 3520/20
6 A 3520/20Tribunal administratif5 janv. 2022
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Beamten auf Probe, der sich gegen seine Entlassung wendet.
Entscheidungsdatum: 2022-01-05
Aktenzeichen: 6 A 3520/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0105.6A3520.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 23 Abs. 3
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Beamten auf Probe, der sich gegen seine Entlassung wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.
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