Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-05, 6 A 2864/20

6 A 2864/20Tribunal administratif5 janv. 2022

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Regierungssekretärs, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Ungeeignetheit wendet.

Texte intégral

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2864/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-05

Aktenzeichen: 6 A 2864/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0105.6A2864.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 21 Nr. 1; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; LVO NRW § 5 Abs. 8 Satz

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Regierungssekretärs, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Ungeeignetheit wendet.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren

auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

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