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6 A 2864/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-05, 6 A 2864/20
6 A 2864/20Tribunal administratif5 janv. 2022
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Regierungssekretärs, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Ungeeignetheit wendet.
Entscheidungsdatum: 2022-01-05
Aktenzeichen: 6 A 2864/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0105.6A2864.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 21 Nr. 1; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; LVO NRW § 5 Abs. 8 Satz
Erfolgloser Zulassungsantrag eines ehemaligen Regierungssekretärs, der sich mit seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen charakterlicher Ungeeignetheit wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren
auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.
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